Die DVB und ihre unsinnigen Beförderungsbestimmungen.

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Silli15290
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Die DVB und ihre unsinnigen Beförderungsbestimmungen.

Beitrag von Silli15290 »

Diese Geschichte hat es tatsächlich irgentwo in Dresden so gegeben(Namen geändert):
Am Samstag, den 26.2.2005 fuhr Simon B. mit der Straßenbahn in Dresden, er war im Besitz einer Monatskarte, allerdings hatte er vergessen die Ausbildungsbestätigung ausfüllen zu lassen(diese ist ab dem 15.Lebensjahr notwendig- im Falle waren es 11 Tage, von denen nur 5 genutz hätten werden können), promt stieg um 16:21 Uhr ein Konrolleur, des Namen unbekannt ist und der Simon B.s Mutter auch noch als der unfreundlichste Kontrolleur aller Zeiten bekannt ist. Natürlich zeigte Simon B. seine Monatskarte, der Kontrolleur, bei dem die Tassen wohl nicht vollzähig sind, war nicht mal so net, mal zu sagen: "Sie sollten das mal ausfüllen lassen", aber von Kulanz keine Spur, wieso auch, er zog natürlich Zettel und Stift heraus, da sagte Simon B.: "Ich kann ja beweisen, das ich einen Gültigen Fahrschein hab" und zeigte den Schülerausweis vor, der Kontrolleur schnauzte ihn an: Schülerausweis gilt da nicht(wozu hat er dann einen?!), Simon B.s Kumpel, der Mitfuhr sagte: Hier, ich nehm den mit auf meine Karte. Kontrolleur machte auch das zu nichte. ... gleich am darauffolgenden Montag holte Simon B. sich den Stempel in der Schule ab und ging sofort zur Mobilitätszentrale, dort musste er zwar nichts bezahlen, wird aber in die Schwarzfahrerkartei aufgenommen und zudem bleibt die Frage offen: Wozu brauchen die Verkehrsbetriebe das Geburtsdatum der Eltern?!

Die Moralen der Geschicht: Studiere vor jeder Fahrt die Beförderungsbestimmung und kontrolliere, ob alles gültig ist und lasses am besten gleich sein, es wird eh was zum Meckern gefunden.

Allerdings wird er prüfen lassen, ob er Anzeige erstatten kann, da a) es nicht im Abo-Vertrag steht, b) diese Paragraphen sehr rechtswidrig scheinen und c) auf der HP weder AGB noch Beförderungsbestimmungen zu finden ist.

Ansonsten gibt es ja noch Bild und die Morgenpost, die haben sicherlich interesse.(und ich persönliche Bekannte da)

Zu dem Paragrafen, es geht konkret um diese Punkte:
-nicht akzeptierung des Schülerausweises als Beweisdokument, das man in Ausbildung ist und
-das wenn man einen gültigen Ersatz hat, dieser nicht anerkannt wird.

Aber er zieht einen Nutzen daraus:
1.wird es eine genugtuung sein, das in der Zeitung zu lesen.
2.will ihm seinn Vater deswegeg dann wenigstens zum nächsten Geburtstag die Fleppen und ein Moped schenken.
Zuletzt geändert von Silli15290 am Montag 28. Februar 2005, 20:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Martin Körner
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Re: Die DVB und ihre unsinnigen Beförderungsbestimmungen.

Beitrag von Martin Körner »

Ich habe vor 2 Wochen für eine S-Bahn-Fahrt von
Dresden Hbf
nach
Dresden Mitte

eine erhöte Fahrtgebühr von 40 € bezahlt, weil ich meinen Studentenausweis
und meinen PA zu Hause gelassen hatte, was mir sonst nie passiert.
Ich fands auch doof, dass der Führerschein, der ja eigentlich amtliches Dokument mit Lichtbildausweis ist, nicht als Ausweis galt und ich so nicht die Möglichkeit hatte, nur die "Verwaltungsgebühr" von 12 € zu zahlen, die gilt, wenn man nur den Studentenausweis vergessen hatte. Ansonsten bin ich aber sehr einsichtig und bin nicht sauer auf den Schaffner.
Lustig ist nur mein jetziges Trauma bei Zugfahrten. Ich schaue bestimmt 5 mal in mein Portomonai nach allen Unterlagen....
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Jan Eisold
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Re: Die DVB und ihre unsinnigen Beförderungsbestimmungen.

Beitrag von Jan Eisold »

Liebe Schwarzfahrer,

[img]icon_wink.gif[/img] Nein, natürlich sehe ich euch nicht als solche ! [img]icon_rolleyes.gif[/img]

Trotzdem sollte man immer kontrollieren, ob man wirklich einen gültigen Fahrschein mithat. Gerade Zeitkarten verleiten ja dazu, sich in dem guten Glauben zu fühlen, man hätte sie immer bei sich - und oft macht dann der erstbeste Kontrolleur diese Illusion zu Nichte. Ich habe mir angewöhnt, beim Verlassen der Wohnung immer grundsätzlich zu überprüfen, ob ich 1. Schlüssel und 2. Ausweis und Fahrschein (jetzt Semesterticket) bei mir habe. Ich bin auch schon an der Haustür meines Neubaublockes wieder umgekehrt, weil ich das Portmonaise (oder wie man das jetzt schreibt) nicht an seiner üblichen Transportposition ertasten konnte...

Trotzdem: Der Fahrgast kann zwar auf Kulanz hoffen, aber ein Recht darauf hat er nicht. Die gültigen Beförderungsbedingungen kann er sich im Zweifelsfall in den Geschäftsstellen, Aushängen und Fahrplänen, theoretisch auch beim Schaffner oder sonstigem "Personal", erfragen. Das diese nicht im www zu finden sind, ist wohl ein schlechtes Argument. Überhaupt schaut mir der erste, von Silli geschilderte Fall arg nach "eigener Blödheit" aus. Das jetzt bitte nicht falsch verstehen. Unwissenheit schützt nunmal nicht vor Strafe und wenn ich dem Kontrolleur dann mit immer neuen Auswegen (- reden) komme, muss der sich ja verar**** vorkommen. Wenn man dem guten Mann (oder halt der Frau) gleich mal einen de facto ungültigen Fahrschein, den man ja auch gefunden oder geklaut haben könnte (das soll jetzt keine Unterstellung sein, aber möglich wäre sowas ja auch) hinhält, klar dass der dann keinen Spaß versteht.

Außerdem: Versetzt euch mal bitte in die Lage der Verkehrunternehmen bzw. der Kontrolleure. Wenn die jede Ausrede durchgehen lassen würden, bräuchten sie gar nicht mehr zu kontrollieren. Gerade in der S-Bahn habe ich auch schon die ulkigsten Ausreden erlebt, und das Unglaublichste daran: Viele Zub´sen lassen sich auch noch darauf ein ! Da werden Fahrausweise doppelt gelöst (bzw. Schaffneraufschriften und -zangenabdrücke überstempelt), oder Leute behaupten einfach, der Entwerter am Bf. Radbeul-West habe nicht funktioniert und deshalb wurde die Fahrkarte (wir befinden uns mittlerweile in der Flughafen S-Bahn, also einer ganz anderen Linie) nicht entwertet (ja, richtig gehört). Die Kontrolleure der DVB haben allerdings den Ruf weg, keine Kulanz gelten zu lassen. Mit Recht, wie ich finde.

Auszug aus den Tarifbestimmungen des VVO:

[...]
Ermäßigte Zeitkarten sind nur in Verbindung mit einer Kundenkarte mit aufgeklebtem Passbild und vollständig ausgefüllten Personaldaten gültig, ab 15 Jahre nur mit Bestätigung der Bildungseinrichtung.
[...]
Der Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeldes verpflichtet, wenn er keinen gültigen Fahrausweis besitzt, bei der Kontrolle keinen Fahrausweis vorzeigen oder aushändigen kann, seinen Fahrausweis nicht entwertet hat bzw. einen ungültigen Fahrausweis benutzt.
Fahrausweise, die entgegen den Vorschriften der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen genutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen. [!!!!]
[...]

Man beachte insbesondere die unterstrichenen Passagen.

Also nicht künstlich aufregen, sondern lieber einfach nächstes Mal richtig aufpassen.

MfG Jan
Zuletzt geändert von Jan Eisold am Montag 28. Februar 2005, 23:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Martin Körner
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Re: Die DVB und ihre unsinnigen Beförderungsbestimmungen.

Beitrag von Martin Körner »

Klar,
hab ja auch nicht gemeckert.
Aber vor einem dreiviertel Jahr war ich dann doch froh, dass uns der Schaffner nur freundlich darauf hinwies, dass wir 6 Fahrer die Verkehrsverbund-Karten hätten entwerten müssen.
Mit dem Bußgeld von insgesamt über 200 € wäre er bestimmt "Mitarbeiter des Monats" geworden [img]icon_lol.gif[/img]
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Re: Die DVB und ihre unsinnigen Beförderungsbestimmungen.

Beitrag von Silli15290 »

Ich=Simon B.

Ich brauchte meiner Mutter nur sagen, "alter Mann im Rentenalter" und schon wusste sie, wen ich meine, ich wiederhole es nochmal, der Kontrolleur ist niht normal, der ist shon immerso, ich bin in den letzten 6 Jahren ca. 100 mal kontrolliert wurden und sowas hab ich noch nie bei nem anderen erlebt.
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Jan Eisold
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Re: Die DVB und ihre unsinnigen Beförderungsbestimmungen.

Beitrag von Jan Eisold »

Es ist immer leicht, die Schuld einzig auf den Kontrolleur zu schieben.

MfG Jan
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Re: Die DVB und ihre unsinnigen Beförderungsbestimmungen.

Beitrag von Silli15290 »

<table width="90%" cellspacing="1" cellpadding="3" border="0" align="center"><tr> <td><span class="genmed">Zitat:</span></td></tr><tr><td class="quote">Es ist immer leicht, die Schuld einzig auf den Kontrolleur zu schieben.

MfG Jan</tr></td></table>

Weiß ich ja, aber wenn man den erlebt, weiß man, wovon man redet.
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Re: Die DVB und ihre unsinnigen Beförderungsbestimmungen.

Beitrag von Jan Eisold »

@Silli: Es gibt solche Leute tausendfach ! Wenn du da bei jedem so ein Theater machen willst wie hier, wirst du sicherlich vor erreichen des 25. Lebensjahres an einem Herzinfarkt sterben. Aber das musst du wahrscheinlich erst noch verstehen lernen... [img]icon_rolleyes.gif[/img]

MfG Jan
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Re: Die DVB und ihre unsinnigen Beförderungsbestimmungen.

Beitrag von Silli15290 »

<table width="90%" cellspacing="1" cellpadding="3" border="0" align="center"><tr> <td><span class="genmed">Zitat:</span></td></tr><tr><td class="quote">@Silli: Es gibt solche Leute tausendfach ! Wenn du da bei jedem so ein Theater machen willst wie hier, wirst du sicherlich vor erreichen des 25. Lebensjahres an einem Herzinfarkt sterben...</tr></td></table>
Ne, glaub ich net, aber ich sags ja: Rentner ab ins Altersheim und nicht zur Arbeitsstelle, aber der Paragraph ist und bleibt unsinnig und nebenbei:
<table width="90%" cellspacing="1" cellpadding="3" border="0" align="center"><tr> <td><span class="genmed">Zitat:</span></td></tr><tr><td class="quote">1. Ein Schülerausweis ist kein amtlich annerkannter Ausweis, da er viel zu leicht zu fälschen ist. Es gibt Internetseiten, auf denen du dir für zig verschiedene Schulen (mit 1A-Schulstempel-Imitaten) Schülerausweise ausdrucken kannst (solange diese noch nicht in Scheck-Kartenform sind).</tr></td></table>

aha, die Bestätigung auf der Monatskartenrückseite ist also fälschungssicherer, das ich nicht lache, man brauch ja nur den Stempel draufdrucken und schon hat man es gefälscht, wärend man bei einem Schülerausweis auch einen Stempel aufs Bild drucken müsste, was natürlich umständlicher ist zudem steht bei mir hintendrauf "Gültig bis 2008", somit kann ich auch, wenn ich schon nach der 10. abgehe weiter damit fahren, was bei einem Schülerausweis nicht der Fall wäre.
Zuletzt geändert von Silli15290 am Dienstag 1. März 2005, 19:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Jay
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Re: Die DVB und ihre unsinnigen Beförderungsbestimmungen.

Beitrag von Jay »

Hehe, das ist ja ein Thema. Ich hatte da bisher immer Glück, denn in Berlin haben die Kontrolleure einen ganz schlechten Ruf. Und zwar weil es Fremdfirmen gibt, die die Kontrollen im BVG-Auftrag durchführen, und diese durchaus soetwas wie Fangquoten für ihre Mitarbeiter rausgeben. Dementsprechend häufig gibts hier in den Zeitungen auch entsprechende Artikel.
Und etwas komisch find ich das schon, dass man zum einen auf der Grundkarte vom Schülerticket eine Aufdruck hat (den man ab 16 jährlich erneuern muss), als Abokunde man ja sowieso nachweisen muss, dass man Schüler ist - das Abo muss jährlich neu beantragt werden und dann soll man auch noch den Schülerausweis dabei haben.
Und da kann es schonmal vorkommen, dass man vergisst die Grundkarte zu aktualisieren.
Nun ists einfacher, ich brauch nur alle 6 Monate nen neuen Aufkleber auf meinen Studentenausweis draufpappen und gut ists.
Bei uns ist die Bearbeitungsgebühr übrigens 7 Euro, falls man innerhalb einer Woche den geforderten Nachweis erbringt - ich musste aber bisher weder zum Kleistpark, noch zum Nordbahnhof ;)
Silli15290
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Re: Die DVB und ihre unsinnigen Beförderungsbestimmungen.

Beitrag von Silli15290 »

Apropo: in einem anderen Forum schrieb jemand:
<table width="90%" cellspacing="1" cellpadding="3" border="0" align="center"><tr> <td><span class="genmed">Zitat:</span></td></tr><tr><td class="quote">Original von meinem Kupel:
Ich würde mir das auch nicht gefallen lassen. Und da ich ja eine richtige Fahrkarte vorgezeigt hatte, dann sollte die auch anerkannt werden. Denn wen ich auf einer Monatskarte mitnehme, bestimme ich immernoch selber als Inhaber der Fahrkarte und nicht die Verkehrsbetriebe. Daher wäre mir auch wurscht egal, was die sagen. Der Eintrag hat in der Schwarzfahrerkartei nichts zu suchen. Außerdem ist eine Fahrkarte da, die bezahlt wurde. Was also der ganze Blödsinn mit der Kundenkarte soll, frage ich mich.

Wenn die schon wollen, dass die Fahrkarte nicht übertragbar ist, warum schreiben die den Namen des Schülers dann nicht einfach drauf? Bei meiner Mutter stand letztes Jahr auch auf den 4 Fahrkarten der Name drauf und darunter der Hinweis, dass die Fahrkarte übertragbar ist (war ja für Erwachsene). Dann könnten die auch den Schülerausweis anerkennen, denn da ist ein Bild drauf und es wird dem Schülerschreibarbeit abgenommen und die DVB spart eine Menge Papier, was die wegen solchen schwachsinnigen Karten nur sinnlos zum Fenster raushauen, auch wenn es nur so ein kleines Stück ist. Aber in der Masse sind das bestimmt einige Schreibblöcke und die sind für besseres zu gebrauchen, als für Kundenkarten. Es gibt so viele Möglichkeiten umweltfreundlicher zu werden.... </tr></td></table>
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