Hallo allerseits!
@Uwe:
UweG. hat geschrieben:In dem von mir erstellten Fahrstrassentutorial empfehle ich eindeutig, möglichst viele Weichen und Kreuzungen zu einer Auflösegruppe zusammenzufassen.
Die Frage ist, wozu Weichen überhaupt freigemeldet werden müssen. Wie gesagt gibt es bei mechanischen Stellwerken üblicherweise keine selbsttätige Gleisfreimeldung, und die Auflösung der Fahrstraße erfolgt erst durch einen isolierten Abschnitt
hinter der letzten Weiche.
UweG. hat geschrieben:Wenn von euch einer eine Lösung hat, wie man einen großen Bahnhof mit einfachen Signalanlagen und ohne Schaltstrecken so absichert, das eine realistische Zugfolge und der dazugehörigen Rangierfahrten möglich ist und die Anzahl der möglichen Fahrwege nicht zu sehr eingeschränkt ist, würde ich mich über eine Demo sehr freuen.
Was meinst Du mit "ohne Schaltstrecken"?
Mir ist klar, dass man die Prinzipien des Vorbilds nicht direkt auf BAHN übertragen kann, weil es zumindest derzeit keine Möglichkeit gibt, einen Schaltvorgang erst mit dem
Verlassen eines Elements auszulösen. Man kann sich allenfalls damit behelfen, Fahrzeuge statt Züge zu zählen, was aber bei sehr langen Fahrzeugen (z. B. mehrteiligen Triebwagen) problematisch sein kann.
Beim Vorbild sind die isolierten Abschnitte immer mindestens 30 m lang, damit garantiert ist, dass ein Fahrzeug nicht mit einer Achse den Abschnitt verlassen kann, bevor die nachfolgende Achse ihn befährt. Gibt es bei BAHN eine maximale Fahrzeuglänge?
Es gibt möglicherweise keine Lösung, die
immer funktioniert. Ich denke aber, dass man gewisse Einschränkungen in Kauf nehmen kann. Im Allgemeinen ist ja bekannt, welche Fahrzeugarten eine bestimmte Strecke befahren, und wenn die Gleise eines Bahnhofs eine bestimmte Nutzlänge haben, ist anzunehmen, dass keine längeren Züge auf der Strecke verkehren.
@Jan:
Jan Eisold hat geschrieben:In welchem Fall stört es dich, zwischen zwei Weichen keinen Kontakt legen zu können?
Ich war zwar nicht gefragt, antworte aber trotzdem:
Wenn ich Uwe richtig verstanden habe, macht er die Auflösung von Fahrstraßen vom Freisein bestimmter Gleisabschnitte abhängig. Wenn zwei Weichen so nah beieinander liegen, dass kein Schaltkontakt dazwischen passt, kann deren Besetztzustand nicht getrennt voneinander bestimmt werden. Es sind dann
künstliche Beschränkungen hinsichtlich der gleichzeitig möglichen Fahrstraßen erforderlich: Auf zwei direkt benachbarten Gleisen, zwischen denen eine Weichenverbindung besteht, dürfen nicht gleichzeitig Fahrzeugbewegungen stattfinden, weil sonst der Zug auf einem Gleis zu früh die Fahrstraße des Zuges auf dem Nachbargleis auflösen würde. Künstlich sind diese Ausschlüsse insofern, als die Fahrstraßen nicht feindlich sind und beim Vorbild gleichzeitig eingestellt werden könnten.
Gruß
- Christopher